Sie möchten
… ein Projekt (z.B. Tagung, Workshop, Seminar) durchführen, das dazu beiträgt, den Dialog zwischen den Kulturen zu intensivieren, die europäischen Bürgerinnen und Bürger stärker in die Einigung Europas einzubinden oder die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus bzw. Stalinismus wachzuhalten?
… einen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten Ihrer Organisation beantragen (für Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände aus den Bereichen Bürgerschaftliches Engagement oder Integration Europas)?
Das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«
… bietet vielfältige Förderungen für Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen.
Das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« 2014-2020
Ziele des Programms
Ziel des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« 2014-2020 ist es, den Bürger/innen die Europäische Union näherzubringen. mehr
Vernetzung von Partnerstädten
- die 28 EU-Mitgliedstaaten
- Albanien
- ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
Einreichfristen:
Für die Unterstützung von thematischen Vernetzungsaktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften gibt es zwei Einreichfristen im Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.
Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Projekts müssen:
- mind. vier Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, Treffen o.Ä.) umgesetzt werden;
- mind. vier Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. einer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, beteiligt sein.
- Dauer max. 24 Monate
Finanzierung:
- Fördersumme max. 150.000 Euro
- auf der Basis von Pauschalsätzen
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Zuschussberechnung finden Sie im Programmleitfaden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Pauschalsätze, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Sie eine Förderung für Ihr Vorhaben beantragen können.
Beispiele von Vernetzungsprojekten deutscher Antragsteller, die von der EU gefördert wurden, finden Sie hier:
- Flyer der KS EfBB zu Förderbereich 2.1 und 2.2 »Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung« des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« (2015)
- Broschüre Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa, hrsg. v. der KS EfBB und der Deutschen Sektion des RGRE (2012) zu geförderten Projekten der Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen) und Maßnahme 1.2 (Vernetzungsprojekte) des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007-2013«
Kontaktstelle »Europa für Bürgerinnen und Bürger«
Weberstr. 59a
D – 53113 Bonn
Frau Christine Wingert
Tel.: +49 228 20167 29
E-Mail: wingert@kontaktstelle-efbb.de
Frau Stefanie Ismaili-Rohleder
Tel.: +49 228 201 67 26
E-Mail: ismaili@kontaktstelle-efbb.de
Frau Monika Lühn
Tel.: +49 228 201 67 21
E-Mail: luehn@kontaktstelle-efbb.de
Internet: www.kontaktstelle-efbb.de
Programmleitfaden
Der Programmleitfaden erläutert die Ziele, die Teilnahmevoraussetzungen und die Fördermodalitäten aller Förderbereiche des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger«.
Er kann über die Internetseite der EACEA heruntergeladen werden.
Die aktuellen Ausschreibungen für die einzelnen Fördermaßnahmen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« (2014–2020) finden Sie auf der Internetseite der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur ( EACEA). Bei der Antragstellung handelt es sich um ein Online-Verfahren, d.h. der Antragsteller erstellt zunächst online das auf ihn zugeschnittene Antragsformular (interaktives PDF-Dokument), lädt es auf einen lokalen Rechner herunter und bearbeitet es dort. Anschließend übermittelt er es auf digitalem Wege an die EACEA.
Registrierung
Um einen Antrag bei der EU stellen zu können, müssen sich alle am Projekt beteiligten Organisationen registrieren, sowohl der Antragsteller als auch die Partner.
Schritt 1: ECAS-Account anlegen
ECAS (European Commission Authentication Service) ist ein Authentifizierungssystem der Europäischen Kommission. Sie müssen für Ihre Organisation einen ECAS-Account anlegen. Sie wählen einen Benutzernamen und erhalten einen Link, mit dem Sie ein Passwort generieren können. Mit dem Benutzernamen und dem Passwort (ECAS Login-Daten) haben Sie Zugang zum Participant’s Portal, in dem Sie sich registrieren müssen, um eine PIC zu erhalten (siehe Schritt 2).
Schritt 2: Teilnehmernummer (PIC) abholen
Melden Sie sich mit Ihren ECAS Login-Daten im Participant’s Portal der EACEA an, um Ihre PIC-Nummer (Participant Identification Code) zu erhalten.
Als Antragsteller müssen Sie darüber hinaus Schritt 3 und Schritt 4 ausführen
Schritt 3: Hochladen der Formulare »Rechtsträger« und »Finanzangaben« in das Teilnehmerportal
Melden Sie sich über das Login-Feld mit Ihren Benutzerdaten im Teilnehmerportal an und klicken Sie auf das rote Feld mit den Buchstaben »MO« (Modify Organisation). Im nun neu geöffneten Fenster können Sie über den Kartenreiter »documents« die entsprechenden Formulare hochladen.
Schritt 4: Erstellen des Antragsformulars
Antragsformular
Auf der eForm-Seite der EACEA erstellen Sie Ihr Antragsformular. Für jede Fördermaßnahme gilt ein anderes Formular. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Formular für die Fördermaßnahme auswählen, für die Sie den Antrag stellen wollen. Die Erstellung des Antragsformulars ist frühestens sechs Wochen vor der jeweiligen Einreichfrist möglich.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung sowie unsere Handreichung »Das Registrierungsverfahren – Stolpern Sie nicht!« finden Sie unter der Rubrik Häufige Fragen.
Bitte beachten Sie, dass die antragstellende Kommune, Einrichtung bzw. Organisation der EACEA zusätzlich zum Antragsformular weitere Dokumente zur Verfügung stellen bzw. einreichen muss. Die Vorlagen für diese Dokumente finden Sie auf der Internetseite der EACEA unter der für Sie relevanten Fördermaßnahme:
- Ehrenwörtliche Erklärung: Dieses Dokument muss eingereicht werden, da im Antragsformular kein Feld für eine Unterschrift vorgesehen ist. Die ehrenwörtliche Erklärung müssen Sie an Ihrem Rechner ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben (Rechtsvertreter) und einscannen; dann in das eForm integrieren.
- Rechtsträgerformular: Hier machen Sie Angaben zum Rechtsstatus der Einrichtung, die Sie vertreten. Das ausgefüllte Formular muss vor Einreichung des eForms in das Teilnehmer-Portal hochgeladen werden (siehe Schritt 3).
- Finanzangabenformular: Hier geben Sie die Kontodaten der antragstellenden Kommune, Einrichtung bzw. Organisation an. Das ausgefüllte Formular muss vor Einreichung des eForms in das Teilnehmer-Portal hochgeladen werden (siehe Schritt 3).
Antragstermine
Die Fördermaßnahmen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« haben unterschiedliche Einreichfristen. Sie hängen mit dem Start oder dem Durchführungszeitraum Ihres Projekts zusammen.
Bitte beachten Sie: Antragsteller, die ihr Vorhaben vor Erhalt des Bewilligungsbescheids oder Bekanntgabe der Auswahlentscheidung starten, agieren auf eigenes Risiko. Die EACEA ist nicht verpflichtet, diese Projekte zu fördern.
Förderbereich 1: Europäisches Geschichtsbewusstein
Einreichdatum: | Für Projekte, die beginnen zwischen: |
01.03.2016 | 01.08.2016 und 31.01.2017 |
01.03.2017 | 01.08.2017 und 31.01.2018 |
01.03.2018 | 01.08.2018 und 31.01.2019 |
01.03.2019 | 01.08.2019 und 31.01.2020 |
01.03.2020 | 01.08.2020 und 31.01.2021 |
Förderbereich 2: Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung
Bürgerbegegnungen
Einreichdatum: | Für Projekte, die beginnen zwischen: |
01.03.2016 | 01.07.2016 und 31.03.2017 |
01.09.2016 | 01.01.2017 und 30.09.2017 |
01.03.2017 | 01.07.2017 und 31.03.2018 |
01.09.2017 | 01.01.2018 und 30.09.2018 |
01.03.2018 | 01.07.2018 und 31.03.2019 |
01.09.2018 | 01.01.2019 und 30.09.2019 |
01.03.2019 | 01.07.2019 und 31.03.2020 |
01.09.2019 | 01.01.2020 und 30.09.2020 |
01.03.2020 | 01.07.2020 und 31.03.2021 |
01.09.2020 | 01.01.2021 und 30.09.2021 |
Vernetzung von Partnerstädten
Einreichdatum: | Für Projekte, die beginnen zwischen: |
01.03.2016 | 01.07.2016 und 31.12.2016 |
01.09.2016 | 01.01.2017 und 30.06.2017 |
01.03.2017 | 01.07.2017 und 31.12.2017 |
01.09.2017 | 01.01.2018 und 30.06.2018 |
01.03.2018 | 01.07.2018 und 31.12.2018 |
01.09.2018 | 01.01.2019 und 30.06.2019 |
01.03.2019 | 01.07.2019 und 31.12.2019 |
01.09.2019 | 01.01.2020 und 30.06.2020 |
01.03.2020 | 01.07.2020 und 31.12.2020 |
01.09.2020 | 01.01.2021 und 30.06.2021 |
Projekte der Zivilgesellschaft
Einreichdatum: | Für Projekte, die beginnen zwischen: |
01.03.2016 | 01.08.2016 und 31.01.2017 |
01.03.2017 | 01.08.2017 und 31.01.2018 |
01.03.2018 | 01.08.2018 und 31.01.2019 |
01.03.2019 | 01.08.2019 und 31.01.2020 |
01.03.2020 | 01.08.2020 und 31.01.2021 |