Bauholzvergütung

Bauholzvergütung

Die Bauholzvergütung ist neben der waldwirtschaftlichen Nutzung der Holzproduktion eines der übrig gebliebenen Nutzungsrechte.  

Danach erhalten Bürger/innen der Reichswaldgemeinden für einen Wohnhausneubau oder Reparaturen an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.
Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.  

Neben der Bürgereigenschaft ist die wichtigste Voraussetzung, dass das Gebäude von den Antragsberechtigten selbst genutzt wird.  

Die Höhe der Vergütung richtet sich bei Wohnhausneubauten jeglicher Art, bei Erstellung eines komplett neuen Dachaufbaues sowie bei Anbauten nach der überbauten Fläche. Weitere Einzelheiten zur Förderung und die Einreichungsfristen können der Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung vom 4. März 2021 entnommen werden.  

Anträge auf Erstattung von Bauholzvergütung können von unserer Homepage herunter geladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern oder bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Ramstein-Miesenbach und Weilerbach zu erhalten.

Eingereicht müssen die ausgefüllten Anträge mit Anlagen bei der Geschäftsstelle.

Nur einmal jährlich, meist im Mai und Juni, findet eine Bauholzaufnahme statt. Der Bauholzsachverständige der Reichswaldgenossenschaft, der örtlich zuständige Bevollmächtigte und der Geschäftsführer bilden die Aufnahmekommission, von der die Baumaßnahme abgenommen wird. 

 


RWG-Kaiserslautern, Karl-Pfaff-Siedlung 2d, 67663 Kaiserslautern, Telefon 0631 98887, Fax 0631 98890